Juristisch relevante Vorgänge im Zusammenhang mit der Petition „Rechtsbeugung und Korruption im Sozialversicherungswesen (Bayern)“
Diese Seite dokumentiert die rechtlich relevanten Vorgänge im Zusammenhang mit meiner Petition aus dem Jahr 2024 gegenüber dem Bayerischen Landtag, dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie der deutschen Bundesregierung.
Die Petition ist ein Teilkomplex innerhalb der Gesamtstruktur W2 und steht beispielhaft für wiederkehrende Muster gesetzwidriger, manipulativer und institutionell fehlgeleiteter Verwaltungsvorgänge ab 2016.
1. Ausgangslage der Petition
Titel der Petition (Originalfassung):
„Problem: Rechtsbeugung und Korruption im Sozialversicherungswesen (Bayern)“
Kerninhalte:
- Verdacht auf Rechtsbeugung (§ 339 StGB)
- Verdacht auf Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB)
- strukturell gesetzwidrige Anwendung des SGB durch bayerische SV-Träger
- systematische Verweigerung von Teilrenten nach § 43 SGB VI
- Kollusion zwischen Trägern und „Gefälligkeitsgutachtern“
- konkrete gesundheitliche Schäden (ME/CFS, PTED)
Ziel der Petition:
Aufklärung, Verantwortungsfeststellung, Systemreform.
2. Vorgänge im Landtag / Petitionsausschuss
2.1 Verfälschende Umbenennung der Petition
Die Petition wurde eigenmächtig umbenannt in:
„Zugesicherte Leistungen aus dem SGB“
Relevanz:
- inhaltliche Entstellung des Petitionsgegenstands
- VerstoĂź gegen Art. 115 BV (Petitionsrecht)
- Verdeckung strafrechtlicher VorwĂĽrfe
- fehlende Transparenz: Wer hat diese Änderung vorgenommen? (bis heute unbeantwortet)
2.2 Verhalten Referat Petitionen (vermutlich Heinz Schäfer)
Feststellungen:
- versuchte Zurückweisung der Petition als „bereits erledigt“
- Druck/Versuch, die schriftlich zugesagte Fristverlängerung zu umgehen
- Versuch, die Einreichung der beiden Aktenordner mit Nachweisen zu verhindern
- mehrfache Widersprüche zu Abläufen, Zuständigkeiten und Weiterleitungen
- unklare bzw. ĂĽberlappende Aktenzeichen (SO.0017.19 / SO.0085.19)
Relevanz:
- formale Verfahrensfehler
- mögliche Aktenmanipulation (zeitliche Reihenfolge ungeklärt)
- unklare VerfahrensdoppelfĂĽhrung (Verdacht: Parallelakte)
- unzureichende Amtsermittlung trotz hochkomplexen Sachverhalts
3. Vorgänge im Staatsministerium (Dr. Klopstock / Ministerin Scharf)
3.1 Weiterleitung der Petition an Dr. Klopstock
Nach Aussage des Referats wurde die Petition an
Frau Dr. Klopstock zur Stellungnahme ĂĽbergeben.
Hintergrund:
- zuvor Richterin am SG/LSG MĂĽnchen
- Wechsel unmittelbar in ein ministerielles Leitungsamt
- Hinweise aus Dritten Stellen: VorwĂĽrfe von Amtsmissbrauch im Richteramt
Relevanz fĂĽr W2:
- Problem der Gewaltenteilung (Justiz → Exekutive)
- mögliche Befangenheit:
- Petition betrifft Fehler der Verwaltung und der Sozialgerichtsbarkeit
- mögliche unzulässige Einflussnahme und „Selbstprüfung“
3.2 Rolle von Ministerin Scharf
- politische Gesamtverantwortung fĂĽr Soziales in Bayern
- ebenfalls mögliche Befangenheit, weil die Petition sowohl
- Verwaltungsebene als auch
- sozialgerichtliche Strukturen betrifft
Relevanz:
→ strukturelle Unmöglichkeit einer unabhängigen Bewertung.
4. Weiterleitungen der Petition (formell, aber folgenlos)
4.1 Weiterleitung an die 19. Enquete-Kommission (Bayerischer Landtag)
- Weitergeleitet wegen der Reformvorschläge
- EK jedoch nicht zuständig für Petitionen (eigene Satzung)
- dennoch keine PrĂĽfung der Unterlagen
- widersprüchliche Aussagen aus Schäfers Referat:
- mal „wir dürfen Ihre Website nicht öffnen“
- mal „EK ist nicht zuständig“
- mal „Unterlagen wurden übergeben“
- mal „Unterlagen wurden nicht übergeben“
Relevanz:
→ Zeichen politischer Restverwertung, kein echtes Interesse.
4.2 Weiterleitung an die Bundesregierung
- laut schriftlicher Bestätigung: Übermittlung der Petition inkl. ca. 500 Seiten Nachweise
Relevanz:
→ obwohl der Bund zuständig sein könnte, gab es keine einzige Rückmeldung.
5. Zusammengefasstes Fehlermuster (juristisch bedeutsam)
Diese Petition zeigt exemplarisch ein Muster, das seit 2016 in vielen Behördenvorgängen sichtbar wurde:
- Sprachliche Entschärfung / Verharmlosung
- Verantwortungsverweigerung durch falsche Zuständigkeitsbehauptungen
- fehlende Sachaufklärung trotz strafrechtlicher Relevanz
- irreguläre Verfahrensabläufe (Fristen, Aktenführung, Widersprüche)
- SelbstprĂĽfung durch potenziell Befangene
- Weiterleitungen ohne Bearbeitung
- digitale Ignoranz (Website nicht öffnen)
- fehlende Transparenz ĂĽber den Aktenfluss
- keine Bewertung der Nachweise
- kein Dialog, keine RĂĽckfragen
6. Bedeutung fĂĽr W2 (Anklagebank)
Diese Einzel-Seite dient als:
- juristische Vorstrukturierung
- Dokumentation aller nachweisbaren Vorgänge
- Grundlage fĂĽr
- eine spätere Kanzlei,
- Medienkontakte,
- Reformarbeit in W3
- Beweissicherung
- Entlastung (psychisch + organisatorisch)
W2 sammelt alle Vorgänge ab 09/2016 –
die Petition ist einer der SchlĂĽsselkomplexe,
weil sie erstmals das Gesamtversagen des Systems offiziell sichtbar machte.