Das bestehende Missmanagement muss dringend abgestellt und durch ein ganzheitliches Fallmanagement ersetzt werden.
Man müsste sich im Sinne von BENCHMARKING nur mal das SV-Wesen in Österreich anschauen; dort war mein Fall innerhalb von 8 Monaten ohne jegliche Komplikationen geregelt.
Benchmark-Vergleich: Gesetzesumfang Deutschland vs. Österreich
Ein zentraler Unterschied liegt in einem nicht mehr beherrschbaren Bürokratismus des Sozialrechts selbst:
- In Deutschland besteht das Sozialgesetzbuch (SGB) aus 13 Büchern mit über 2400 Paragraphen.
- In Österreich genügt ein Gesetzbuch mit nur 10 Kapiteln und rund 800 Paragraphen, das bereits Beamte und Selbstständige integriert.
Das bedeutet: Deutschland benötigt drei Mal so viele Paragraphen für ein System, das in der Praxis deutlich schlechter funktioniert.
Die Folgen dieser Überregulierung zeigen sich exemplarisch an meinem persönlichen Fall: In Österreich war mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente in 8 Monaten erledigt – in Deutschland musste ich mich über 6 Jahre durch alle Instanzen des Rechtswegs kämpfen. Dabei wurde exakt derselbe Antrag 1:1 von der DRV Süd an die Pensionsversicherungsanstalt Wien weitergeleitet – gleicher Sachverhalt, völlig unterschiedliche Systemleistung.
Dieses Missverhältnis ist ein beschämendes Zeugnis für den deutschen Bürokratismus – ein funktionaler Totalausfall mit schwerwiegenden Folgen für Betroffene.
Begutachtungs-Wahnsinn
Ein besonders gravierendes Beispiel für Missmanagement ist der Begutachtungs-Wahnsinn im deutschen SV-System. In meinem Fall wurden innerhalb von 7 Jahren sage und schreibe 17 sozialmedizinische Gutachten erstellt. Allein diese Zahl ist ein Skandal – sie steht für Verschwendung, Entwürdigung und völlige Entgrenzung bürokratischer Willkür.
Eine solche Praxis verletzt Artikel 1 unseres Grundgesetzes – die Würde des Menschen ist unantastbar – in eklatanter Weise. Die gesetzlich versicherten Bürger werden durch diese Gutachtenpraxis nicht geschützt, sondern entmündigt und entwürdigt.
Begutachtungs-Irrsinn
Der Irrsinn beginnt bereits damit, dass Gutachten der verschiedenen SV-Schienen nicht gegenseitig anerkannt werden. Jeder Träger will sein eigenes Gutachten, auch wenn der Sachverhalt längst umfassend dokumentiert ist.
Weitere absurde Aspekte:
- Begutachtungen finden häufig bei chronisch rezidivierenden Erkrankungen statt – mit stark schwankendem Beschwerdebild. Je nach Tag kann der Befund stark abweichen.
- Fehlerwahrscheinlichkeit: Bei einer Erkrankung mit gutem, mittlerem und schlechtem Tageszustand liegt die Chance für ein realistisches Gutachten bei gerade einmal 33,3% – in 2 von 3 Fällen ist das Ergebnis unbrauchbar.
- Die Begutachtungsdauer liegt im Schnitt bei 1 bis 2 Stunden – völlig unzureichend für komplexe, multimorbide Fälle.
Einige Beispiele:
Dr. Salewski nahm sich für mein Gutachten genau 42 Minuten Zeit – inklusive Begrüßung und Verabschiedung. Die ärztliche Untersuchung selbst dauerte keine 30 Minuten.
Frau Dr. Trips-Rommel, Gutachterin der Agentur für Arbeit, rief mich 2017 an und sagte: „Herr Aigner, Sie brauchen nicht nach Traunstein fahren. Ihr Fall ist derart komplex, dass dieser in einer normalen Begutachtungszeit von 1–2 Stunden objektiv nicht korrekt erfasst werden kann.“
Dr. Löffler, Orthopäde, misst mit Winkelmesser, Maßband und Meterstab Bewegungseinschränkungen bei chron. rezidivierender Wirbelsäulenproblematik – eine absurde Methode bei stark schwankender Symptomatik.
Dr. Salewski führte eine Sensibilitätsprüfung an meinen Fußsohlen durch – ohne dass ich die dicken Winter-Wollsocken ausziehen musste.
Die Gutachten werden gegenseitig nicht anerkannt, sondern erneut erstellt. Das ist nicht nur IRRSINN – es ist institutionalisierte Misswirtschaft und finanzieller Missbrauch von Beitrags- und Steuergeldern.
Man könnte zynisch sagen: Der gesetzlich versicherte Bürger wird doppelt ausgebeutet – als Beitragszahler und als Steuerzahler. Und das, um ein korruptionsanfälliges Gutachtersystem zu finanzieren.
Grafischer Vergleich: Deutschland <> Österreich
- Grafik 1: Vergleich Fallmanagement Deutschland/Österreich
- Grafik 2: Missmanagement in Deutschland
- Grafik 3: Modell für ganzheitliches Fallmanagement
- Grafik 4: ISO 9001 als Vorbild für SGB-Reform
nachfolgend die Grafiken als PDF:
Grafik 1: Vergleich Fallmanagement Deutschland/Österreich
Grafik 2: Missmanagement in Deutschland
Grafik 3: Modell für ganzheitliches Fallmanagement
Grafik 4: ISO 9001 als Vorbild für SGB-Reform