„Die tatsächliche Arbeitsmarktlage ist dabei nicht zu berücksichtigen.“

Einleitung

Was wie eine juristische Formalie klingt, ist in Wahrheit ein gesetzlich verankerter Realitätsbruch. Der Zugang zur Erwerbsminderungsrente wird bewusst von der tatsächlichen Situation am Arbeitsmarkt abgekoppelt. Statt konkreter Perspektiven zählt nur die theoretische Möglichkeit, dass Betroffene „irgendwo, irgendwann, irgendwie“ noch arbeiten könnten – sogenannte Verweisungstätigkeiten.

Die große juristische Fiktion

Das berühmteste Beispiel ist der „Pförtner an der Nebenpforte“ – ein Arbeitsplatz, der faktisch nicht existiert.

  • Eine Untersuchung von Dr. Sellnick bezifferte die reale Chance, eine solche Stelle zu erhalten, auf 1:100.000.
  • Trotzdem stützen sich Gutachten und Bescheide immer wieder auf diese hypothetische Annahme – und verweigern Menschen die beantragte Rente.

Rechtsprechung kontra Realität

  • Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg erklärte 2019, dass der Verweis auf theoretische Schonarbeitsplätze unzulässig ist.
  • Im Freistaat Bayern wird diese Praxis dennoch weitergeführt – ein Beleg für föderalen Lobbyismus im Sozialrecht.
  • Die DRV stützt sich auf eine juristische Schutzbehauptung, die längst als unhaltbar entlarvt wurde.

Ein System, das Menschen ins Abseits drängt

  • Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit erhalten keine Teilrente.
  • Stattdessen werden sie in Langzeitarbeitslosigkeit oder Grundsicherung gedrängt.
  • Besonders betroffen: die Babyboomer-Generation, deren Belastungen nach jahrzehntelanger Arbeit zunehmen.
  • Ergebnis: ein kafkaesker Behördenmarathon mit dem Ziel, Ansprüche abzuwehren.

Ein Paragraph wie aus der Lobby-Feder geschrieben

§43 SGB VI schützt nicht die Versicherten, sondern die Finanzierungssicherheit der Rentenkassen – auf Kosten der Lebensqualität der Betroffenen. Ein Gesetz, das die Realität der Menschen ignoriert, hat im Sozialrecht nichts verloren.

Fazit

§43 SGB VI dokumentiert eine systemische Entfremdung von der Lebenswirklichkeit. Der Passus zur Nichtberücksichtigung der Arbeitsmarktlage ist ein gesetzlich zementierter Irrsinn – und gehört dringend gestrichen. Wer das Leben leichter machen und Bürokratie abbauen will, muss hier anfangen.

FA, 13.10.2025