Ein geschlossenes System des strukturellen Verschweigens
Einleitung
Der systemische Betrug im deutschen Sozialversicherungssystem beruht nicht auf Einzelfehlern. Er ist das Ergebnis eines koordinierten Geflechts aus Leistungsverweigerung, Gefälligkeitsgutachten, politischer Rückendeckung und fehlender Strafverfolgung.
Die zentrale Frage lautet: Wer schützt eigentlich die Versicherten vor den Versicherungsträgern?
Die Glieder der Kette
- Sozialversicherungsträger (DRV, AOK, BA)
- Verweigern strategisch Leistungen.
- Schieben Zuständigkeiten hin und her.
- Gutachterwesen
- Erstellen Gefälligkeitsgutachten.
- Liefern die gewünschte Legitimation für Ablehnungen.
- Versorgungsämter (ZBFS)
- Missachten systematisch die VersMedV.
- Verhindern Nachteilsausgleiche.
- Sozialgerichte
- Überlastet und abhängig vom Gutachterwesen.
- Folgen oft blind dem neuesten Gutachten.
- Politik
- Ignoriert Missstände.
- Schützt die Verwaltung statt die Bürger.
- Strafverfolgung
- Versagt bei Falschgutachten.
- Zieht sich auf „fehlenden Vorsatz“ zurück.
Ergebnis
- Strukturelle Straflosigkeit.
- Flächendeckender Rechtsbruch mit System.
- Schweigende Öffentlichkeit.
Die Verlierer sind die Betroffenen – aber auch der Staat selbst: Steuerzahler tragen die Folgekosten, Gerichte werden überlastet, Vertrauen in Demokratie und Recht schwindet.
Merksatz
Die Sozialversicherung in Deutschland funktioniert nicht als Solidargemeinschaft, sondern als abgeschottetes Machtkartell, in dem jeder Beteiligte Verantwortung abgibt – aber keiner Verantwortung übernimmt.
Fazit
Die „Korruptions-Kette“ ist nicht nur ein Symbol, sondern die reale Struktur hinter dem sozialrechtlichen Vertrauensbruch im 21. Jahrhundert. Solange diese Kette nicht durchbrochen wird, bleibt der Bürger ausgeliefert – und der Staat in einer selbstverschuldeten Krise.