Wenn Kontrolle zur Farce wird
Einleitung
Seit 2004 verpflichtet eine Verordnung der Bundesregierung alle Bundesbehörden zur „Korruptionsprävention“. Das klingt vorbildlich. In der Realität jedoch hat sich ein System etabliert, das kaum Kontrolle ermöglicht, keine Sanktionen kennt – und in weiten Teilen zur institutionalisierten Vertuschung von Korruption beiträgt. Es ist ein Lehrstück in strukturellem Staatsversagen.
Frage an die Demokratie: Was nützt ein „Beauftragter für Korruptionsprävention“, wenn er weisungsgebunden, ohne Unabhängigkeit, ohne Ressourcen – und direkt unter der Leitung jener Organisation steht, die er eigentlich kontrollieren soll?
1. Die Verordnung von 2004 – ein Placebo mit System
- Keine externe Kontrolle
- Keine Veröffentlichungspflichten
- Keine Sanktionsmechanismen
- Prinzip: Selbstkontrolle durch Untergebene im eigenen Haus. In einem Konzern würde man so etwas „interne Compliance ohne Berichtspflicht“ nennen – ein Hohn.
2. Zahlen, Daten, Fakten (ZDF)
- Rund 1.300 Bundesbehörden und viele Tausend auf Landes- und Kommunalebene unterliegen der Verordnung.
- Die Bundesregierung räumte 2024 ein: „Eine zentrale statistische Auswertung erfolgt nicht.“
- Der Bundesrechnungshof kritisierte wiederholt: Maßnahmen werden weder überprüft noch evaluiert.
3. Folgen: Teuer, nutzlos – und demokratieschädlich
- Hinweise auf Korruption laufen intern ins Leere.
- Whistleblower sind gefährdet statt geschützt.
- Strafrechtlich relevante Sachverhalte werden nicht angezeigt, sondern „hausintern geregelt“.
- Ergebnis: Eine Kultur des Schweigens und der Vertuschung.
4. Die bittere Wahrheit
Die Korruptionsprävention ist – paradoxerweise – selbst zu einem Risiko für die Integrität des Staates geworden. Wenn Mechanismen zur Sicherung von Rechtsstaatlichkeit nicht funktionieren, wird das Vertrauen in die Demokratie systematisch untergraben.
„Wehret den Anfängen“ – doch was tun, wenn der Anfang schon 20 Jahre zurückliegt und niemand hinsieht?
5. Reformvorschlag: Schlank, unabhängig, kontrolliert
- Reduktion um 90 % der bestehenden Stellen – da sie nachweislich wirkungslos sind.
- Externe, unabhängige Antikorruptionsstellen mit echter Kontrollkompetenz.
- Pflicht zur Offenlegung aller Vorgänge und Empfehlungen.
- Whistleblower-Schutz nach internationalen Standards.
Prinzip: Kontrolle funktioniert nur durch Unabhängigkeit. Alles andere ist Fassade.
Fazit
Korruption ist kein Randproblem – sie ist ein schleichendes Gift, das Demokratien zerstören kann. Wenn ausgerechnet das Organ, das für Prävention zuständig ist, nicht funktioniert, ist der Rechtsstaat in akuter Gefahr.
Wir brauchen keine Reformkosmetik. Wir brauchen eine Revolution der Integrität.