Wie das ZBFS systematisch die Versorgungsmedizin-Verordnung missachtet
„Wenn Behörden die eigenen Gesetze nicht anwenden – ist das kein Einzelfehler, sondern System.“
Das Versorgungsamt – in Bayern als Teil des ZBFS organisiert – ist zuständig für die Anerkennung des Grades der Behinderung (GdB) nach Maßgabe der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).
Die VersMedV ist ein hochdetailliertes Regelwerk, das für nahezu jede medizinische Beeinträchtigung und jeden Schweregrad konkrete GdB-Werte festlegt. Sie gilt verbindlich – sowohl für die Einstufung einzelner Beeinträchtigungen als auch für die Bildung des Gesamt-GdB.
Doch genau dieses Gesetz wird beim ZBFS systematisch ignoriert:
- In meinem Fall wurden 13 Bescheide zwischen 1983 und 2023 erstellt
- Keiner dieser Bescheide entsprach der VersMedV – weder in Begründung noch in Ergebnis
- Insbesondere die entscheidenden Schwellenwerte GdB 40 und 50 wurden regelmäßig unterschritten
Ein Beispiel aus der Praxis:
Mir fehlen seit meiner Kindheit die Finger II, III und IV der linken Hand – laut VersMedV entspricht das mindestens einem Einzel-GdB von 40.
Dennoch wurde mir jahrelang nur ein GdB von 30 zuerkannt. Erst nach Hinzunahme eines schweren Wirbelsäulenschadens wurde der GdB auf 40 erhöht – wo längst ein Gesamt-GdB von 50 oder 60 vorgesehen gewesen wäre.
Das Ziel ist offensichtlich: Den Schwerbehindertenstatus (ab GdB 50) vermeiden, Gleichstellung (ab GdB 40) erschweren – und so Nachteilsausgleiche systematisch verweigern.
Ein gigantischer Aufwand – mit minimalem Nutzen
Um dieses Unrecht zu decken, wurden in meinem Fall mindestens fünf teure Gutachten beauftragt – mit einem Gesamtaufwand von ca. 15.000 €.
Gleichzeitig wurde mir über die Jahrzehnte ein gesetzlich zustehender Nachteilsausgleich von geschätzt 12.000 € verwehrt – durch willkürliche Unterbewertung.
„Würde das ZBFS statt GdB das Kindergeld auszahlen – aber nur 100 bis 150 € statt 300 € –, gäbe es einen Volksaufstand.“
Beim Nachteilsausgleich für Behinderte passiert genau das – seit Jahrzehnten.
Die politische Verantwortung hat einen Namen
Der Präsident des ZBFS ist Dr. Norbert Kollmer, CSU-Mitglied und langjähriger Funktionär. Seit 2007 zunächst als Vizepräsident, ab 2011 als Präsident – und zuvor tätig in der Bayerischen Staatskanzlei.
Sein Name steht für die Verfestigung eines Unrechtssystems, das sich gegen die Interessen der Betroffenen richtet – und das mit dem Segen der Politik.
Fazit:
Das ZBFS agiert nicht als neutrale Behörde – sondern als Instanz zur gezielten Verweigerung von Nachteilsausgleich.
Die Versorgungsmedizin-Verordnung wird ignoriert, verdreht oder selektiv angewendet. Ein klarer Fall von strukturellem Gesetzesbruch.
Ein vergleichbares System in der freien Wirtschaft – mit vergleichbarem Aufwand, vergleichbarer Fehlerquote und vergleichbarem Nutzen – wäre längst bankrott. Im Sozialstaat lebt es weiter – auf Kosten der Behinderten.