Wenn Medizin zur Verwaltungswaffe wird
Einleitung
Sozialmedizinische Begutachtungen sollen eigentlich objektiv, fachlich und menschlich zur Sachverhaltsaufklärung beitragen. In der Realität sind sie häufig das Gegenteil: ein steuerbares Instrument der Leistungsabwehr – mit vorgefertigten Diagnosen, selektiven Befunden und tendenziöser Interpretation.
Systematik des Missbrauchs
- Vorgutachten werden ignoriert oder als „nicht aktuell“ entwertet.
- Schlüsselbegriffe wie „subjektives Beschwerdebild“ oder „nicht objektivierbar“ dienen als Standardformeln.
- Widersprüche im Befund werden übersehen oder nicht dokumentiert.
- Begutachtungsleitlinien werden selektiv angewandt oder ignoriert.
- Gutachter sind oft finanziell oder institutionell abhängig von den Trägern.
Ergebnis: Eine scheinobjektive Legitimation für die Verweigerung gesetzlicher Ansprüche – versehen mit dem Stempel der Wissenschaft.
Mein Fall: 17 Gutachten – kein einziges unabhängig
Zwischen 2016 und 2023 wurden in meinem Fall 17 sozialmedizinische Gutachten erstellt – durch AOK, DRV Süd und ZBFS. Keines erfüllte die Anforderungen an Transparenz, Nachvollziehbarkeit oder Neutralität. Typische Muster:
- Zentrale Diagnosen wie ME/CFS wurden ignoriert oder umgedeutet.
- Vorbefunde blieben unberücksichtigt.
- Der gesundheitliche Verlauf wurde verzerrt dargestellt.
- Verfahren wurden gezielt in die Länge gezogen.
Ein besonders auffälliger Name: Dr. Salewski, in Betroffenenkreisen bekannt als „Serien-Gutachter im Auftrag der Verweigerung“.
Fachlichkeit ersetzt durch Verwertbarkeit
Die medizinische Wahrheit ist unerwünscht – wenn sie teuer werden könnte. Gutachten werden nicht als neutrale Expertise genutzt, sondern als Werkzeug zur Kostenabwehr.
Ein unkontrolliertes System
Sozialmedizinische Gutachten genießen einen quasi-unantastbaren „Expertenstatus“ – auch vor Gericht.
- Keine verpflichtende Dokumentationsprüfung.
- Kein systematisches Controlling.
- Widersprüchliche Gutachten werden nicht verglichen, sondern gegeneinander ausgespielt.
- Richter folgen häufig blind dem neuesten Gutachten – unabhängig von der Vorgeschichte.
Folge: Eine Paralleljustiz innerhalb des Sozialrechts, in der medizinische Einschätzungen mehr Macht besitzen als Gesetze.
Fazit
Die Gutachterpraxis im Sozialrecht ist nicht unabhängig, nicht neutral und nicht qualitätsgesichert. Sie ist ein Werkzeug der Macht – und oft genug: ein Missbrauch dieser Macht.
Reformbedarf
- Einführung verpflichtender Qualitäts- und Transparenzstandards für Gutachten.
- Unabhängige Begutachtungsstellen außerhalb der Einflussbereiche der Träger.
- Veröffentlichungspflicht bei systematisch fehlerhaften Gutachtern.
- Regresspflicht der Träger bei grob fahrlässigen Fehlgutachten.
Solange Gutachten politisch steuerbar und wirtschaftlich motiviert sind, bleibt der Bürger nicht geschützt – sondern ausgeliefert.