Wie das Versorgungsamt systematisch die VersMedV missachtet

Einleitung

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist zuständig für die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Diese Verordnung ist ein verbindliches Regelwerk – mit klaren Vorgaben für Einzel-GdB und Gesamt-GdB. Doch genau dieses Gesetz wird beim ZBFS systematisch ignoriert.

Mein Fall: 13 Bescheide – kein einziger korrekt

  • Zwischen 1983 und 2023 wurden mir 13 GdB-Bescheide erteilt.
  • Keiner entsprach der VersMedV – weder in Begründung noch im Ergebnis.
  • Beispiel:
    • Fehlende Finger II–IV der linken Hand → laut VersMedV Einzel-GdB von mindestens 40.
    • Tatsächlich zuerkannt: jahrelang nur GdB 30.
    • Erst nach Hinzunahme eines schweren Wirbelsäulenschadens wurde GdB 40 erreicht – obwohl längst ein Gesamt-GdB von 50 oder 60 vorgesehen gewesen wäre.

Ziel: Vermeidung von Nachteilsausgleichen

  • Schwerbehindertenstatus (ab GdB 50) wurde systematisch verhindert.
  • Gleichstellung (ab GdB 40) wurde erschwert.
  • Folge: Verweigerung von Nachteilsausgleichen über Jahrzehnte.

Der Aufwand – und der Schaden

  • Mindestens fünf teure Gutachten wurden beauftragt – geschätzte Kosten: 15.000 €.
  • Gleichzeitig wurden mir rund 12.000 € an Nachteilsausgleichen verwehrt.
  • Beispielhafte Analogie: „Würde das ZBFS statt GdB das Kindergeld auszahlen – aber nur 100 bis 150 € statt 300 € –, gäbe es einen Volksaufstand.“ Beim GdB passiert genau das – seit Jahrzehnten.

Politische Verantwortung

  • Präsident des ZBFS: Dr. Norbert Kollmer (CSU), seit 2011 im Amt.
  • Zuvor tätig in der Bayerischen Staatskanzlei.
  • Sein Name steht für die Verfestigung eines Systems, das sich gegen die Interessen der Betroffenen richtet – mit dem Segen der Politik.

Fazit

Das ZBFS agiert nicht als neutrale Behörde, sondern als Instanz zur gezielten Verweigerung von Nachteilsausgleichen. Die VersMedV wird ignoriert, verdreht oder selektiv angewendet.

Ein vergleichbares System in der freien Wirtschaft – mit vergleichbarem Aufwand, vergleichbarer Fehlerquote und vergleichbarem Nutzen – wäre längst bankrott. Im Sozialstaat lebt es weiter – auf Kosten der Behinderten.