Großer Verband, große Erwartungen – und große Enttäuschungen

Einleitung

Der Sozialverband VdK ist mit über 2 Millionen Mitgliedern einer der größten Interessenvertreter für sozial benachteiligte Menschen in Deutschland. Sein öffentliches Image ist geprägt durch Slogans wie „So hilft der VdK“ oder „Stimme der sozialen Gerechtigkeit“. In der Realität jedoch klafft zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine große Lücke.

1. Das strukturelle Dilemma

  • Der VdK versteht sich primär als Rechtsbeistand im bestehenden System.
  • Beratung konzentriert sich auf Widersprüche, Klagen und Anträge im Einzelfall.
  • Systemische Missstände – Falschgutachten, Rechtsverweigerung, strukturelle Korruption – werden kaum thematisiert oder bekämpft.

2. Passivität gegenüber Gutachtenmissständen

  • Zahlreiche Hinweise auf offensichtliche Falschgutachten und fragwürdige Gutachter bleiben ohne Konsequenz.
  • Keine Initiative, Kooperationen mit spezialisierten Kanzleien aufzubauen.
  • Keine politische Forderung nach Sanktionierung oder strafrechtlicher Verfolgung.
  • Ergebnis: Der Verband bleibt hinter seinen Möglichkeiten zurück.

3. „So hilft der VdK“ – Einzelfallverwaltung statt Systemkritik

  • Die VdK-Zeitschrift vermittelt den Eindruck erfolgreicher Sozialstaats-Begleitung.
  • Tatsächlich zeigen viele Fälle nur, wie viel Energie Betroffene investieren müssen, um überhaupt zu ihrem Recht zu kommen.
  • Lobbyarbeit im Bundestag bleibt bei komplexen Themen wie Fallmanagement, Teilrenten oder Falschgutachten auffällig still.

4. Zwischen Ehrenamt und Verantwortung

Niemand erwartet vom VdK, alle Probleme des Systems im Alleingang zu lösen. Doch mit seiner Größe und seinem Einfluss hätte er die Möglichkeit, Fehlentwicklungen im Sozialrecht systematisch anzugehen – im Schulterschluss mit Politik, Justiz und Wissenschaft.

5. Strafrechtliche Dimension

Bei strafrechtlich relevanten Vorgängen – etwa nach §278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse) – reicht Rechtsberatung nicht aus.

  • Der VdK müsste Verdachtsfälle konsequent zur Anzeige bringen.
  • Damit würde eine strafrechtliche Ermittlung eingeleitet.
  • Folge: Das jahrzehntelange Problem der Falschgutachterei könnte innerhalb kurzer Zeit beendet werden – weil kein Gutachter mehr das Risiko konsequenter Rechtsverfolgung eingehen würde.

Fazit

Der VdK bleibt hinter seinem Anspruch zurück. Statt bloßer Einzelfallverwaltung braucht es den Mut zur Systemkritik und die Bereitschaft, strafrechtlich relevante Missstände offenzulegen. Nur so kann der Verband seiner Rolle als moralische Instanz im Sozialstaat gerecht werden.