Ein Sozialgesetzbuch mit Systemfehlern
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland soll den Bürger bei Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Pflegebedürftigkeit und in anderen sozialen Notlagen absichern.
Der Anspruch ist richtig.
Das Problem liegt im System und seiner praktischen Umsetzung.
Das Sozialversicherungswesen ist auf zahlreiche Sozialgesetzbücher, Leistungsträger und Zuständigkeiten verteilt. Krankenkassen, Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Pflegekassen, Berufsgenossenschaften, Versorgungsverwaltung und weitere Institutionen bearbeiten jeweils ihren abgegrenzten Teil eines Menschen.
Was fehlt, ist die Verantwortung für den gesamten Fall.
Genau hier liegt nach meiner Analyse einer der entscheidenden Konstruktionsfehler des heutigen SGB-Systems.
Der Mensch wird zerlegt – statt der Fall gelöst
Ein Mensch hat nur eine Gesundheit, eine Erwerbsfähigkeit und eine soziale Existenz.
Das Sozialversicherungssystem macht daraus jedoch zahlreiche voneinander getrennte Verwaltungsfälle.
Jeder Leistungsträger prüft nach eigenen Zuständigkeiten, mit eigenen Verfahren, eigenen Gutachten und eigenen Interessen.
Die Folgen sind bekannt:
- Zuständigkeitschaos,
- Mehrfachbegutachtungen,
- widersprüchliche Entscheidungen,
- jahrelange Widerspruchs- und Gerichtsverfahren,
- enorme Bürokratiekosten,
- fehlende Gesamtverantwortung
- und erhebliche Belastungen für die betroffenen Bürger.
Aus einem sozialen Sicherungssystem wird damit für viele Betroffene ein bürokratischer Hindernislauf.
Ein Qualitätsproblem des Staates
Aus meiner beruflichen Erfahrung im Qualitätsmanagement ist das Grundproblem eindeutig:
Ein Prozess ohne klar definierte Gesamtverantwortung produziert zwangsläufig Schnittstellenprobleme.
Genau diese Schnittstellenprobleme prägen das heutige Sozialversicherungswesen.
Die rechte Hand weiß nicht, was die linke tut.
Der Sanierungsfall SGB
Das Problem lässt sich deshalb nicht allein durch noch mehr Einzelvorschriften, neue Formulare oder zusätzliche Kontrollinstanzen lösen.
Das SGB-System braucht eine grundlegende organisatorische Sanierung.
Dabei stehen zwei Fragen im Mittelpunkt:
05.1 – IST-Zustand
Wie funktioniert das heutige Sozialversicherungssystem tatsächlich – und welche Folgen entstehen aus seinem Missmanagement?
05.2 – SOLL-Zustand
Wie kann durch ein ganzheitliches CASE-Management aus vielen voneinander getrennten Verwaltungsverfahren wieder ein funktionierender Gesamtprozess werden?
Die entscheidende Forderung lautet: