– der Pförtner an der Nebenpforte –
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Keller der Bayerischen Staatsregierung liegen 13 sozialpolitische Leichen. Hiermit bringe ich die dritte an die Öffentlichkeit: § 43 SGB VI – der Pförtner an der Nebenpforte.
Ein gesetzlicher Irrsinn, mit dessen Hilfe die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Teilrente wegen Erwerbsminderung faktisch abgeschafft hat.
1. Der erfundene Beruf – eine Betrugsmasche mit System
Der „Pförtner an der Nebenpforte“ ist nichts anderes als eine Erfindung der DRV: Gesucht wurde ein Berufsbild, das sich bei nahezu jedem körperlichen Gebrechen als theoretische Verweisungstätigkeit einsetzen lässt, um Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente abzuwehren.
Diese Betrugsmasche reicht bis ins Jahr 1998 zurück.
Meine Recherche vom 16.02.2023 (www.sgb-korruption.de) dokumentiert den Ursprung: Die DRV fragte beim Arbeitsamt Nürnberg nach dem Beruf „Pförtner (ggf. an einer Nebenpforte)“ und mindestens 50 entsprechenden Arbeitsplätzen.
Aus einer Tätigkeit in Klammern wurde ein eigenständiger Verweisungsberuf. Die reale Vermittlungschance: 1 zu 100.000.
Rund 230 Sozialgerichtsverfahren beschäftigten sich mit dieser Fiktion. Und niemand stört sich daran? Keine wirksame Konsequenz durch die Justiz, keine grundlegende Korrektur durch die Sozialverbände?
Das ist ein sozialrechtlicher Skandal!
2. Der fatale Halbsatz in § 43 SGB VI
Das entscheidende Werkzeug liefert der Gesetzgeber selbst:
„… dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.“
Dieser Halbsatz ist für mich das Ergebnis erfolgreichen Lobbyismus und der größte gesetzgeberische Irrsinn, den ich im gesamten Sozialgesetzbuch gefunden habe.
Er trennt den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente von der Realität des Arbeitsmarktes. Damit wird die Teilrente in der Praxis nahezu unerreichbar.
Im Sozialrecht gilt der Vollbeweis. Wie soll ein erkrankter Mensch beweisen, dass er nicht mehr an einer theoretischen Nebenpforte sitzen und einen Knopf zum Öffnen einer Schranke bedienen kann?
Ein einarmiger und beinamputierter Rollstuhlfahrer erhielt nicht einmal die Teilrente – solange er noch einen Finger bewegen konnte.
Das ist kein Witz. Das ist die Realität dieser sozialrechtlichen Konstruktion.
3. Die Rechtsprechung – und ihre Missachtung in Bayern
Die Rechtsprechung hat sich mit diesen Verweisungstätigkeiten auseinandergesetzt:
- Das Bundessozialgericht (B 13 R 7/18, 2018) verlangt nach meiner Auswertung die konkrete Benennung eines Verweisungsberufes.
- Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (L 8 R 883/14, 2019) erklärte nach meiner Recherche den Pförtner als Verweisungstätigkeit für unzulässig.
Beide Entscheidungen werden im Freistaat Bayern nach meinen Erkenntnissen vermutlich bis heute ignoriert.
Hier wird die maßgebliche Referenz nach meiner Erfahrung nicht einmal konkret benannt, sondern verschwiegen.
Die Konsequenz ist grotesk: Wer in Berlin-Brandenburg wohnt, bekommt unter Umständen seine Erwerbsminderungsrente. Wer in Bayern wohnt, kann mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen.
Ein einheitliches Bundesgesetz – aber keine einheitliche sozialrechtliche Wirklichkeit!
4. Die DRV-Statistik dokumentiert das Ergebnis
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache:
- Fast 50 Prozent der Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden abgelehnt.
- Von den bewilligten Renten entfallen lediglich 13 Prozent auf Teilrenten.
- 87 Prozent sind Vollrenten.
Bei welcher Versicherung stehen Teilschäden und Totalschäden in einem Verhältnis von 13 zu 87?
In der Versicherungswirtschaft ist das Verhältnis normalerweise genau umgekehrt.
Für mich ist diese Statistik ein alarmierender Hinweis darauf, dass die gesetzlich vorgesehene Teilrente systematisch ausgehöhlt wird.
Die DRV muss lediglich eine theoretisch mögliche Tätigkeit behaupten. Der erkrankte Bürger steht anschließend vor der nahezu unlösbaren Aufgabe, seine Unfähigkeit zur Ausübung dieser Tätigkeit im Vollbeweis nachzuweisen.
Die Beweislast wird damit zur Waffe gegen den Versicherten.
5. Eine Schattenwirtschaft auf Kosten der Sozialversicherten
Hier zeigt sich die betrügerische Anwendung eines gut gedachten, aber extrem schlecht gemachten Sozialgesetzbuchs.
Entstanden ist eine Schattenwirtschaft aus Gutachterindustrie, Justiz und Sozialverwaltungen, die an langwierigen Rechtsstreitigkeiten arbeitet und verdient.
Die Versicherten bezahlen dafür mit ihrer Gesundheit, ihrer wirtschaftlichen Existenz und häufig mit jahrelangen Gerichtsverfahren.
Nach meiner groben Einschätzung – der Größenordnung nach – verursacht diese gesetzliche Fehlkonstruktion dem Staat und der Gesellschaft einen zehnfach höheren Schaden, als sie den erwerbsgeminderten Bürgern Nutzen bringt.
Ein Sozialgesetz, das den Schutzbedürftigen nicht schützt, sondern den Betrügern und Profiteuren dieses Systems dient, hat seinen Zweck verfehlt.
6. Meine Forderung: Schluss mit fiktiven Verweisungstätigkeiten!
Wenn sich die Bundesrepublik die Rente wegen Erwerbsminderung nicht mehr leisten kann oder nicht leisten will, dann sollte man sie ehrlich abschaffen – aber keinesfalls darf dieses Ziel mit gesetzwidrigen bis korrupten Methoden durchgesetzt werden.
§ 43 SGB VI gehört abgeschafft oder radikal reformiert – und zwar mit rechtsstaatlichen und gesetzeskonformen Mitteln.
Der Gesetzgeber muss endlich handeln:
- Fiktive Verweisungstätigkeiten verbieten.
- Die konkrete Benennung tatsächlich existierender und geeigneter Tätigkeiten zur Pflicht machen.
- Die Realität des Arbeitsmarktes wieder angemessen berücksichtigen.
- Den gesetzlichen Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente wirksam durchsetzen.
- Unabhängige Kontrolle der Gutachterpraxis sowie Transparenz über Ablehnungen, Vergleiche und Kosten sicherstellen.
Das ist kein Versagen – das ist System.
Ein erfundener Beruf. Ein gesetzwidrig angewandter Paragraf. Eine Rechtsprechung, deren Konsequenzen in Bayern ignoriert werden.
Und Millionen Sozialversicherte, die diesem System ausgeliefert sind.
Die vollständige Dokumentation mit meinen Recherchen und Nachweisen finden Sie unter:
www.integritaet-sgb-korruption.de
Diese Mail ist eine Information, keine Bitte. Der Rest ist Ihre Verantwortung.
Franz Aigner
www.integritaet-sgb-korruption.de
P.S.: Meine fünf Webseiten – fünf Wege aus der Ohnmacht
Um mich aus meiner bürgerlichen Ohnmacht zu befreien, habe ich fünf Webseiten aufgebaut:
Nr. 1 – www.sgb-korruption.de
Die bürgerliche Webseite: Befreiung aus der bürgerlichen Ohnmacht.
Nr. 2 – www.korruption-sgb.de
Die Anklagebank: Befreiung aus der juristischen Ohnmacht.
Nr. 3 – www.integritaet-sgb-korruption.de
Der direkte 1:1-Anschluss an meine Petition: Der Demokratie helfen, ihren Selbstzerstörungsprozess zu stoppen.
Nr. 4 – www.shg-pted.de
Die Selbsthilfeplattform für PTED-Geschädigte.
Nr. 5 – www.xaverismus.de
Meine Lebensphilosophie zur Krankheitsbewältigung und zur Wiedergewinnung persönlicher Lebensqualität.
Diese E-Mail ist einer von 13 Hilferufen – stellvertretend für 2 bis 4 Millionen PTED-geschädigte Mitbürger, für die ich keine Verantwortung mehr übernehme.
Ich persönlich verlasse das sinkende Schiff BRD zumindest temporär, für mindestens drei Monate, um mich zu erholen und für das Jahr 2027 neu aufzustellen.